Immobilienbewertung im Kontext mit Erbschaft und Schenkung
Häufig sind familiäre Erbauseinandersetzungen emotional sehr geprägt. Hier empfiehlt es sich besonders eine sachkundige Immobilienbewertung durch einen zertifizierten Sachverständigen durchführen zu lassen, um eine gerichtliche Auseinandersetzung und/oder eine Teilversteigerung (Zwangsversteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft) zu vermeiden.
Zur Ermittlung der einzelnen Erbanteile, des Pflichtteilsanspruches sowie beim Verkauf der Liegenschaft dient ein Verkehrswertgutachten als Grundlage.
Der Steuerbescheid über die Höhe der zu entrichtenden Erbschaftssteuer, die Forderungen der Miterben oder die Auszahlung innerhalb einer Erbengemeinschaft können belastend sein.
Besonderheiten wie Bauschäden oder – mängel, im Grundbuch eingetragenen Rechte wie Grunddienstbarkeiten (z.B Wege-oder Leitungsrechte), persönlich beschränkte Dienstbarkeiten (z.B. Wohnrecht) oder auch der Nießbrauch wirken sich auf den zu ermittelnden Verkehrswert, der als Grundlage der Schenkungssteuer dient, aus.
