Bewertungsanlässe
Es gibt eine Vielzahl von Anlässen, bei denen ein belastbares, individuelles sowie aussagefähiges Gutachten erforderlich sein kann. Vermögensauseinandersetzungen sei es bei einer Scheidung oder einer Erbschaft, bei Differenzen mit dem Finanzamt oder auch bei der Ermittlung des Marktwertes beim Kauf oder einem Verkauf einer Immobilie. Ebenso kann die Bewertung von Belastung und Rechten ein Anlass für die Erstellung eines Gutachtens sein.
→ Scheidung
→ Erbschaft und Schenkung
→ Immobilienkauf und Abschreibung
