Immobilienbewertung im Kontext des Immobilienerwerbs und der Abschreibung
Häufig liegen in der Praxis die Kaufpreisvorstellungen der Eigentümer und die der Käufer auseinander. Mit der Hilfe eines zertifizierten Sachverständigen lassen sich mögliche Besonderheiten einer Immobilie wie Bauschäden bzw. -mängel, Mehr- bzw. Mindermieten oder eingetragene Belastungen oder Rechte im Grundbuch bei der Verkehrswertermittlung (Marktwert) gemäß § 194 Baugesetzbuch sachverständig angemessen ermitteln.
Durch die sachgerechte und präzise Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie lässt sich nicht nur das Risiko beim Kauf/Verkauf minimieren, sondern auch möglich Investitionen ermitteln. Hiervon profitieren Käufer und Verkäufer.
Im Zuge der steuerlichen Abschreibung ist es vielfach erforderlich, die Wertanteile aus dem Gesamtkaufpreis in den nicht von der Abnutzung unterliegenden Boden und des der Abnutzung unterliegenden Gebäudes aufzuteilen. Häufig werden hier von den Finanzbehörden diese Wertanteile im typisierten Verfahren ermittelt. Dies kann zu einer nicht angemessenen Kaufpreisaufteilung führen.
