Immobilienbewertung im Kontext der Ehescheidung und des Zugewinns
Lebenssituationen ändern sich! Häufig ist dann der Wert einer Immobilie im Rahmen einer Ehescheidung zu ermitteln, sei es bei einer Auszahlung oder bei der Errechnung des Wertzugewinns gemäß § 1373 Baugesetzbuch.
Da die Auseinandersetzung der Ehe oft emotional sehr stark geprägt ist, ferner nicht selten weitere strittige Sachverhalte, wie erbrachte Sach- und Geldleistungen in die Immobilien zu klären sind, empfiehlt sich eine neutrale, transparente, präzise und verlässliche Erstellung einer Wertermittlung durch einen zertifizierten Sachverständigen.
